Gerade in Situationen bei bestehenden finanziellen Engpässen wird häufig der bezahlt, der am meisten drückt. In der Regel sind das die Banken, die Lieferanten und auch die Arbeitnehmer, nicht aber das Finanzamt. Die Nichtabgabe von Steuervoranmeldungen bzw. Steuererklärungen sind Weggefährten des finanziellen Desasters. Die Folgen sind Steuerschätzungen, mit meistens mit sehr hohen Schätzbeträgen. Die Schraube der Steuerschulden dreht sich leise nach oben.
Genauso leise meldet sich das Finanzamt mit einem Anhörungsschreiben – vor Erlass eines Haftungsbescheides (§ 91 Abs. 1 Satz 1 AO).
Dieses Anhörungsschreiben und die eintreffenden Schätzungsbescheide sollten auch bei dem größten Optimisten die Alarmglocken läuten lassen – sehr laut.
Nun heißt es zu handeln, denn Fristen beginnen zu laufen.
Bei Schätzungs-Steuerbescheiden kann schon ein fundierter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zur Beruhigung der Situation beitragen.
Sehen Sie hier einige unserer bisherigen Erfolge – und zögern Sie nicht sich helfen zu lassen.